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Häuserkauf in Neuseeland (Teil 3) – der Kaufprozess

Im letzten Artikel habe ich die Vorbereitung zu einem Immobilienkauf in groben Zügen erklärt.

An dieser Stelle möchte ich auf den eigentlichen Kaufprozess näher eingehen.

1.    Vorbereitung zum Kauf
2.  Kaufprozess
3.    Übertragung der Immobilie


Hat man sich für ein passendes Objekt entschieden, gilt es nun, dem Eigentümer ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Ich gehe an dieser Stelle davon aus, dass das Objekt über einen Immobilienmakler verkauft wird, und es nicht um einen Privatverkauf handelt. Darüber hinaus basiert das Beispiel darauf, dass die entsprechende Immobilie einen Verkaufspreis hat oder der Kauf durch Verhandlung erfolgt (d.h. For sale by negotiation, kurz FSBN). Bei Auktionen oder anderen Methoden gelten einige andere Regeln und Bedingungen, die ich an anderer Stelle einmal erläutern werde.

Wichtig ist, dass alle Angebote schriftlich erfolgen müssen. Ein Immobilienmakler bereitet den Kaufvertrag für die kaufende Partei vor. Dieser Kaufvertrag (‚Agreement for Sale and Purchase’) enthält u.a. die Namen der kaufenden und verkaufenden Partei, die Details zur Immobilie, den Übertragungstermin, sowie mehrere Seiten mit Rechten und Pflichten der beiden Parteien. Der Käufer kann am Ende des Vertrages weitere Bedingungen aufnehmen, die an den Kauf geknüpft sind. Zum Beispiel: Arrangierung von Finanzierung, Prüfungen von Bauingenieuren / Schätzern / örtlichen Behörden oder Rechtsanwälten. Achtung, diese Bedingungen erfolgen auf deren Kosten und nicht auf Kosten des Verkäufers!

Dieses Angebot wird der verkaufenden Partei durch den Immobilienmakler vorgestellt. Entweder wird es akzeptiert oder mit Änderungen gegen gezeichnet. Die Verhandlungen werden vom Makler geführt bis es zu einer Einigung kommt oder die Verhandlungen ohne Ergebnis abgebrochen werden. Kommt es zu einer Einigung, gilt es nun, die angegebenen Bedingungen in der notierten Zeit zu erfüllen. Nachdem dies erfolgt ist, gilt es, die Bank zur Übertragung des Kaufpreises anzuweisen.

An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass die Käufer nicht für die Arbeit des Immobilenmaklers zahlen müssen. Immobilienmakler arbeiten auf Provision, und diese Provision wird vom Verkäufer bezahlt und basiert auf dem Verkaufspreis der Immobilie. Demnach ist der Immobilienmakler sehr bemüht, für den Verkäufer den besten Preis zu erringen!

Katja Schoepwinkel  

Licensed Real Estate Salesperson

Professionals, Hutt City Ltd
Licensed Under REAA 2008
28 Cornwall Street, Lower Hutt
p 04 619 1021
f 04 566 5399
m 021 0299 1934
katja@redcoats.co.nz
www.redcoats.co.nz

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