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Tricks für den Hauskauf in Neuseeland (Teil 5)

Als Immobilienmaklerin begegne ich täglich Dingen, die potentielle Käufer oder Verkäufer interessant finden könnten. Diese Erlebnisse möchte ich in dieser Reihe diesen Interessierten zur Verfügung stellen.

Ein gutes Beispiel ist hierfür ein Käufer, der zeitgleich an zwei verschiedenen Objekten interessiert war und zwei Kaufverträge aufgesetzt haben wollte. Als Maklerin sollte man sich hierüber natürlich freuen, aber einen Haken hat diese Sache natürlich auch. Der Interessent erwartete von mir, dass ich zeitgleich beide Verträge den verkaufenden Parteien vorstellen sollte.

Warum habe ich mich geweigert? Die wichtigste Frage war, möchte der Käufer tatsächlich beide Objekte erwerben? Die Antwort wurde ganz klar verneint! Was würde nun passieren, wenn ich beide Verträge präsentieren würde, und sie würden beide akzeptiert? Mein Käufer hätte dann beide Objekte erworben, obwohl er dies nicht beabsichtigt hatte!

Seine Antwort auf dieses Szenario war, dass er dann einen der Verträge aufgrund von fehlender Finanzierung auflösen wollte. Interessanter Ansatz, und man kann sich vorstellen, dass dies sicherlich auch von einigen Personen so durchgeführt wird. Allerdings besteht hierin eine große Gefahr! Diese Abwicklung wird von Rechtsanwälten ausgeübt. Der Rechtsanwalt des Verkäufers kann einen Beweis vom Rechtsanwalt des Käufers einfordern, dass dieser Kauf tatsächlich aufgrund von mangelnder Finanzierung gescheitert ist. Noch dazu ist es eine kleine Welt hier in Neuseeland, und in Lower Hutt sowieso. Es würde sich bald herausstellen, dass der betreffende Käufer zeitgleich ein anderes Objekt (mit Finanzierung) erworben hat. Die rechtlichen Nachwirkungen kann ich mir nur allzu gut vorstellen!

Mein weiteres Vorgehen war, dass der Käufer sich zuerst auf eines der Objekte festlegte. Ich führte dann die Verhandlungen mit der verkaufenden Partei, die im Nichts endeten. Als dieser erste Vertrag beendet war, präsentierte ich den zweiten Vertrag für das zweite Objekt. Dies erfolgte nur eine Stunde nach Beendigung der ersten Verhandlungen. Auch diese zweiten Verhandlungen endeten ohne Erfolg.

Warum? Was war die eigentliche Motivation meines Kaufinteressenten? Ein Schnäppchen machen, egal zu welchem (unrealistischen) Preis. Nun, an dieser Stelle traf er auf verkaufende Parteien, die dieses durchschauten, und sich auf dieses Vorgehen nicht eingelassen haben.

Die Moral an dieser Stelle? Möchte man tatsächlich zwei Objekte zur gleichen Zeit erwerben, dann kann man den Immobilienmakler anweisen, tatsächlich beide Verträge gleichzeitig zu präsentieren. Möchte man in der Realität nur ein Objekt erwerben, lohnt es sich, einen Favoriten zu wählen und dann die Verhandlungen zu beginnen.

Meiner Meinung sollte man sich von schrägen Vorgehensweisen fernhalten. Rechtsanwälte sind in Neuseeland ebenfalls gut ausgebildet und freuen sich über Fälle wie diese.

Katja Schoepwinkel Licensed Real Estate Salesperson
Professionals, Hutt City Ltd
Licensed Under REAA 2008
28 Cornwall Street, Lower Hutt
p 04 619 1021
f 04 566 5399
m 021 0299 1934
katja@redcoats.co.nz
www.redcoats.co.nz
  1. Katja says:

    Das ist richtig, der Kaeufer waere verpflichtet, die zweite Immobilie ebenfalls zu uebernehmen. Er wuerde demnach alles versuchen, um dies zu vermeiden, z.B. mangelnde Finanzierung angeben etc. Diese Handhabung ist demnach nicht nur illegal, sondern ebenfalls lukrativ fuer alle involvierten Rechtsanwaelte!

  2. Sarah says:

    Die Sache kann ja wirklich üble Konsequenzen haben. Wenn ich das richtig verstehe, ist der Käufer dann verpflichtet, die zweite Immobilie auch zu übernehmen?

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