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Entschädigung für Kündigung per SMS beschlossen

Eine ehemalige Angestellte eines Call-Centers in Auckland hat jetzt wegen einer Kündigung per SMS jetzt eine Entschädigung von NZ$ 5.000 zugesprochen bekommen. Die einstige Mitarbeiterin des Unternehmens hatte im November 2007 von ihrem Vorgesetzten per Kurzmitteilung die Kündigung erhalten. In der Nachricht hieß es, dass die Frau in Zukunft nicht mehr in der Firma erscheinen sollte, bis weiteren Informationen folgen, die sie jedoch nicht erhalten hat.  Die Angestellte wurde von ihrem Supervisor  an einem Tag nach Hause geschickt, weil sie traurig war, dass eine befreundete Kollegin die Firma verlassen hatte. Das Unternehmen hat den Rauswurf der ehemaligen Mitarbeiterin hingegen abgestritten, denn die Frau soll laut deren Aussage nur einen befristeten Vertrag gehabt haben, dessen Zeit abgelaufen war. Die Vertretung der Angestelltenvereinigung (ERA) hatte die Stellungnahme von ESL nicht als rechtskräftig angesehen und war nicht der Ansicht, dass die Frau nur befristet angestellt war. Es soll vielmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben, das auf einer Teilzeitbeschäftigung beruhte. Da die ERA der Auffassung ist, dass es sich um eine unrechtmäßige Kündigung handelt, hat man der früheren Beschäftigten letztendlich die Entschädigung zugesprochen.

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