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Gefährliche Güter

Air New Zealand hat ihre “gefährliche Güter” Seite geändert. Hier der Text:

Folgende Gegenstände dürfen weder im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck noch am Körper mitgeführt werden: Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage; Gase (inklusive Campinggas); ätzende Stoffe wie Quecksilber enthaltende Nassbatterien; explosive Stoffe wie Feuerwerkskörper und Fackeln; entflammbare Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin; entflammbare Stoffe wie Feuerzeuge und Streichhölzer; oxydierende Stoffe wie Bleichpulver; giftige und ansteckende Stoffe; radioaktive Stoffe und magnetisierte Materialen.

Sie können Parfum, Haarspray und jegliche Alkohol enthaltende Medikamente, die während der Reise notwendig sind, in begrenzter Menge mitnehmen.

Spezielle Anforderungen existieren für die Mitnahme von Campingöfen/ Brennstoffbehältern, Schussfeuerwaffen und Geräten mit Benzinmotoren. Für die Mitnahme dieser Gegenstände muß der Passagier diese für die Abreise vorbereiten oder sich die notwendigen Dokumente besorgen. Die meisten Geräte mit Benzinmotoren können jedoch nicht als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck transportiert werden, sondern müssen als Fracht verschickt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob sie etwas im Flugzeug mitnehmen können, wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder an Air New Zealand für Details zu den Anforderungen.

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