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Änderung im Einwanderungsrecht: Bedingungen für Studenten-Visa werden verschärft

Der Bildungssektor ist einer der fünf Top-Exportmärkte Neuseelands, der dem Land jährlich etwa 2,3 Millliarden Dollar einbringt und 32.000 Arbeitsplätze sichert.

Ähnlich dem Schema in der Business-Category will Neuseeland nun auch die Einnahmen des Bildungsmarktes weiter steigern. Deshalb wird es stufenweise Änderungen bei der Vergabe von Studenten-Visa geben. „Wir wollen ausländische Studenten anziehen, die sich an den Universitäten in Neuseeland ausbilden wollen – und damit meine ich wirklich bilden und nicht nur einschreiben“, erklärt Einwanderungs-Minister Jonathan Coleman. „Den besten Abgängern wird es dann auch leichter möglich sein, im Zuge der „skilled migration“ in Neuseeland zu bleiben und unserer Wirtschaft echte Vorteile zu bringen!“

Die neuen Gesetze beinhalten sowohl Verschärfungen bei der Visa-Vergabe als auch Vereinfachungen für den Übertritt in ein Arbeitsleben in Neuseeland nach erfolgreichem Abschluss des Studiums.

Die Konditionen für die Vergabe der Visa werden künftig an den wirklichen Lernerfolg und ein regelmäßiges Erscheinen gebunden sein. Zusätzlich muss beim Antrag bereits nachgewiesen werden, dass entsprechende Mittel zur Finanzierung des Studiums vorliegen. Die neuen Regulierungen werden nun den Nachweis eines höheren Kapitals mit sich bringen. Es muss sicher gestellt werden, dass die laufenden Gebühren gedeckt werden können. Eine Mindeststudienzeit von zwei Jahren wird dann für ein „Study to Work-Visa“ Voraussetzung sein, es sei denn man bringt Vor-Qualifikationen mit, die anerkannt und angerechnet werden.

„Einige Fortbildungsinstitute schreiben Studenten ein, die einfach nicht in der Lage sind, ihre Kurse erfolgreich abzuschließen, sehr schwache Leistungen zeigen oder erst gar nicht zu den Vorlesungen erscheinen“, begründet der Minister die geplanten Änderungen. „Dieser Fakt hat einen negativen Effekt auf unseren Ruf als Land in dem die Ausbildung eine hohe Qualität hat und diese Studenten blockieren anderen potenziellen Auszubildenden, die wirklich hervorragendes Wissen mitbringen, den Weg.“

Erlangen erfolgreiche Abgänger mit einem Bachelor-Abschluss ein einjähriges „Graduate Work Visa“, finden jedoch kein „skilled employment“, so haben sie die Möglichkeit, danach ein weiteres zweijähriges „Graduate Work Visa“ zu beantragen.

Doch was bedeuten diese Änderungen nun für Deutsche, die in Neuseeland studieren wollen? „Der grundsätzliche Tenor ist immer noch der gleiche. Man versucht nur die Leute jetzt besser zu sortieren. Diese Detailänderungen haben jedoch für die meisten Deutschen keine großen Auswirkungen – zumindest nicht im negativen Sinne“, kommentiert Einwanderungs-Experte Peter Hahn die neuen Gesetze. „Für viele deutsche Kunden jeden Alters wird der Weg über ein Student-Visa nach Neuseeland zu gelangen immer interessanter. Beispielsweise eine 50jährige Chemikerin studiert in Neuseeland noch einmal in eine Spezialrichtung. Danach hätte sie nach erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit, ein einjähriges „Graduate Work Visa“ zu bekommen. Das ist natürlich dann eine ganz andere Voraussetzung mit Work Visa nach einem Job zu suchen, als mit Besucher-Visum aus Deutschland! Es ist wie eine Art Eintrittskarte zu sehen, zumindest erst einmal eine vorübergehende“, erklärt Peter Hahn.

Der Einwanderungsberater stellt noch ein weiteres Beispiel in den Raum: „Ein 45 Jahre alter Krankenpfleger möchte nach Neuseeland, schafft jedoch die hohen Anforderungen beim sehr akademischen Englisch-Test nicht und bekommt somit keine neuseeländische Krankenpfleger-Registrierung. Er hat etwa 20.000 Dollar gespart und ist interessiert, sich fortzubilden, in seine Zukunft zu investieren. Er schreibt sich für den Studiengang „Bachelor of Nursing“ ein. Krankenpflegepersonal steht auf der „long-term shortage skills Liste“, die Aussicht auf eine Anstellung nach erfolgreichem Abschluss sind folglich sehr gut. So hat der Krankenpfleger die Möglichkeit, neuseeländische Luft zu schnuppern, sich in seinen Fachbereich in Neuseeland einzuarbeiten bevor er dann im Berufsleben im fremden Land durchstartet. Mit seinen Vorkenntnissen wäre das vermutlich nur ein weiteres Jahr Studium. Viele mögen meinen, dass sein Alter bei der Berufssuche später hinderlich wäre, im Gegensatz zu jüngeren Uni-Abgängern. Das ist nicht richtig. Nachdem er in Deutschland bereits 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, wird man ihn hier mit Kusshand nehmen. Er kann mit seinem Bachelor-Abschluss nicht nur das „Graduate Work Visa“ beantragen, um gleich arbeiten zu dürfen, sondern sogar sofort die „Residency“ mit beantragen, denn sein Beruf steht auf der „long-term shortage skills list“.

Auch beispielsweise Wirtschaftler haben über diese Schiene eine Chance, wenn sie sich in Buchhaltung (engl. „Accounting“) hier fortbilden und ein Bachelor Degree als Abschluss anstreben. Normalerweise würden sie in Neuseeland keine Anstellung finden. Bilden sie sich jedoch entsprechend weiter und erhalten ihren neuseeländischen Uni-Abschluss, kann das manche Türen öffnen.“

Wo Deutschland oft neuen Karrieren besonders im Alter skeptisch gegenüber steht, sind in Neuseeland keine künstlichen Hindernisse vorhanden. Wer also nach Veränderung sucht und etwas Kapital für die Ausbildung mitbringt, für den könnte ein Student Visa den Weg nach Neuseeland öffnen.

Die Änderungen für Studenten Visa werden mit einigen Ausnahmen bereits im Juli 2011 in Kraft treten. Derzeit studieren etwa 90.000 Ausländer an neuseeländischen Hochschulen.

Autorin: Anja Schönborn

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