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Änderungen in der Skilled Migrant Category: „Bewertungsmaßstäbe im Interview könnten strenger werden…“

Ende Juli gab es erneut Änderungen im Einwanderungsrecht der neuseeländischen Regierung. In der Skilled Migrant Category wurde die Punkteverteilung für diverse Berufskategorien angepasst und eine Option, direkt nach abgeschlossenem Studium die Residency zu bekommen, gestrichen. „Diese neuen Regelungen sind wirklich minimal und haben auf die Mehrzahl aller Auswanderfälle aus Deutschland keinerlei Auswirkungen“, beruhigt Peter Hahn alle Einwanderungs-Interessierten. „Ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich in Zukunft die Bewertungsmaßstäbe etwas verschärfen werden, da unter Umständen noch mehr Fokus auf die individuellen Arbeitsmarktchancen gelegt werden wird.“ Das Einwanderungssystem in Neuseeland ist anhand von Punkten geregelt, die beispielsweise für bestimmte Qualifikationen, für Alter, Berufserfahrung oder Chancen auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt vergeben werden. Eine Einwanderung nach Neuseeland läuft in drei Phasen ab.

Zunächst wird die „Expression of interest“ ausgefüllt und eingereicht. Wird der Antrag dann in der zweiwöchentlichen Ziehung aufgrund der Punkteanzahl aus dem Pool gezogen, geht es eine Stufe weiter. In Phase zwei überprüft Immigration New Zealand den Antrag und alle eingereichten Dokumente. Nur wer ein Arbeitsangebot vorweisen kann oder in Neuseeland ein Master Degree oder einen PhD-Kurs erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Residency erhalten, ohne Phase 3 durchlaufen zu müssen. Alle anderen Antragsteller müssen zum so genannten „further assessment“, zum Interview. Das Interview dient dazu nachzuweisen, ob man integrationsfähig ist und welche tatsächlichen Chancen man auf dem Arbeitsmarkt hat. „Man kann sich sehr gut auf das Interview mit dem „Case Officer“ vorbereiten und hat dann auch meistens kaum Probleme, diese weitere Hürde zu bestehen“, erklärt Peter Hahn aus seiner langjährigen Erfahrung. „Ich hatte in meiner Laufbahn noch keinen Fall, bei dem der Antragsteller aufgrund des Interviews abgelehnt worden ist.“ Peter Hahn bereitet seine Kunden jedoch auch ausgiebig auf die Interviewsituation vor, was seine hohe Erfolgsrate erklärt. Der mögliche Fragenkatalog wird mit den Kunden durchgesprochen, ebenso wie die besten Antworten und die Fehler, die man nicht machen sollte. In den meisten Fällen dauert das Interview eine halbe Stunde bis Stunde und wird telefonisch geführt, da sich die Antragsteller häufig noch in Deutschland befinden. Zunächst werden die Personaldaten abgeglichen. Dann fragt der Immigration Officer häufig nach dem derzeitigen Arbeitsplatz, warum man ausgerechnet nach Neuseeland möchte, ob man schon einmal im Land war. Der Schwierigkeitsgrad der Fragen nimmt dann im Laufe des Gesprächs zu. Eine der beliebten Fragen ist beispielsweise, ob man sich schon für eine Stelle beworben hat oder welchen Verdienst man denn in seiner gewünschten Position erwartet. Besonders gegen Ende des Gespräches sollte man tunlichst einige Fehler vermeiden, beispielsweise bei der Frage: „Was machen Sie denn, wenn Sie keinen Job finden?“ – Peter Hahn erklärt seinen Kunden stets, dass man sich im Gespräch eher der neuseeländischen als der deutschen Mentalität anpassen sollte. „Antworten wie, „das passiert mir bestimmt nicht, ich habe immer einen Arbeitsplatz gefunden“, sind taktisch nicht so geschickt. Sich in Widersprüche zu verstricken auch nicht. „Wir plädieren immer dafür, dass man durchaus zugibt die Problematik zu erkennen und dann eher von der Freude an neuen Herausforderungen sprechen sollte. Mit ein bisschen Strategie kann man sich einen Joker im Ärmel behalten, von Spezialgebieten oder anderen Fähigkeiten erzählen, die man bewusst vorher noch nicht erwähnt hat“, so der Tipp von Peter Hahn. Nach dem Interview dauert es etwa zwei bis sechs Wochen, bis der Einwanderungs-Beamte in Absprache mit einer zweiten Person eine Entscheidung trifft. Es gibt drei mögliche Ausgänge: Entweder dem Antrag wird stattgegeben, der Antragsteller erhält zunächst ein neunmonatiges Work to Residence Arbeitsvisum oder der Antrag wird abgelehnt. „Das neunmonatige Workvisum dient dann dazu, beweisen zu können, dass man tatsächlich einwanderungsfähig ist und eine feste Anstellung finden kann. Und die Jobsuche mit einem Workvisum ist natürlich wesentlich leichter als mit einem Touristenvisum. Ich hatte nur einen Kunden, der über diesen kleinen Umweg gehen musste. Er hat dann aber innerhalb der Frist tatsächlich eine Arbeitsstelle gefunden. Mit diesem Arbeitsangebot hat er dann schließlich auch die Residency bekommen“, erklärt der erfolgreiche Auswanderberater das Prozedere. „Wir streben natürlich immer möglichst gleich den Residency-Status an, denn die Vorteile dafür liegen klar auf der Hand: Der Stempel im Pass bietet das Idealszenario, denn dann kann man sich irgendeinen Job suchen oder sich sogar gleich selbstständig machen. Man ist nicht mehr an die Ausbildung und den eigentlich ausgeübten Beruf gebunden. Einer meiner IT-ler hat dann beispielsweise einen Eventverleih in Neuseeland aufgemacht. Hinzu kommen die strategischen Vorteile. Man hat die planerische Flexibilität, dass man sich circa dreieinhalb Jahre Zeit lassen kann, um dann tatsächlich nach Neuseeland umzusiedeln. Eine wertvolle Vorbereitungszeit, um Geld anzusparen und alles Organisatorische in Ruhe zu regeln.“ Wer also vorhat, in den nächsten Jahren nach Neuseeland auszuwandern, kann diesen Weg schon jetzt in kleinen Schritten sinnvoll vorbereiten und sich den Weg ebnen.

Autorin: Anja Schönborn, Wellington

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