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Neues Kurz-Visum für Akademiker

Seit Anfang April hat Immigration New Zealand ein neues Visum speziell für Akademiker eingerichtet. Der Einwanderungsminister Dr. Jonathan Coleman erklärte: „Unser neues academic visa ermöglicht es jetzt Akademikern aus 50 Ländern ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen, für Konferenzen oder wissenschaftliche Projekte, Vorträge und Forschungsarbeiten bis zu drei Monate in Neuseeland zu bleiben und in ihren Fachbereichen zu arbeiten.“

Diese Periode von drei Monaten pro Jahr kann hierbei sowohl mit einem Mal genutzt werden, als auch auf mehrfache Besuche gesplittet werden. „Obwohl Akademiker oft kein eigentliches Gehalt für beispielsweise ihren Vortrag bei einer Konferenz erhalten, so bekommen sie doch im Normalfall die Reisekosten und die Unterkunft erstattet. Das gilt in diesem Sinne als Entlohnung für ihre Arbeit, weshalb sie grundsätzlich für diese Tätigkeiten ein Work Visa benötigen“, erklärt der Minister die Sachlage. Mit diesem Beschluss gelten nun für Neuseeland die gleichen Richtlinien wie in Kanada und England. Die Einwanderungsbehörde möchte somit die Attraktivität eines Besuches in Neuseeland für hochqualifizierte Akademiker erhöhen.

Ist das Akademiker Visum nun eine drastische Vereinfachung der Bürokratie oder eine rein formelle Abänderung bestehender Richtlinien? „Akademiker aus Deutschland hatten eigentlich bislang kaum Probleme, als Sprecher für eine Konferenz oder für Arbeiten in einem internationalen Forscherteam nach Neuseeland zu reisen. Die einzige Veränderung jetzt ist, dass sie bei der Einreise den Status „visiting academic visitor“ bekommen und somit offiziell berechtigt sind, in ihrem Fachbereich in Neuseeland für drei Monate tätig zu sein“, erklärt Auswander-Berater Peter Hahn die Umstände.

Könnte das neue Visum dann für Akademiker, die in Neuseeland Fuß fassen möchten, eine neue Möglichkeit sein, sich somit den Eintritt zu verschaffen? „Das ist kaum denkbar. Sie müssen bei der Einreise einen entsprechenden Nachweis für ihren Arbeitsaufenthalt vorlegen, beispielsweise die Einladung zum Kongress oder eine Bestätigung der Universität. Das Work-Visa gilt auch nur für die jeweilige Fachrichtung. Also im Klartext, ein Chemiker könnte nicht in einer Eisdiele arbeiten“, denkt Peter Hahn dieses Szenario einmal weiter. Nur etwa ein Prozent seiner Kunden sind Akademiker. Der Neuseeland-Spezialist erklärt die Hintergründe: „Dieser Personenkreis sucht sich meist über die eigenen Kanäle, wie Universitäten und Fachinstitute, Zugang zu den neuseeländischen Einrichtungen und organisiert sich so im Optimalfall dann auch ein Jobangebot.“ Die allgemeine Arbeitslage für Wissenschaftler in Neuseeland sieht jedoch oft gar nicht schlecht aus. „Wenn mich Akademiker kontaktieren und fragen, wie in Neuseeland ihre Chancen stehen, lautet meine Antwort, es kann ganz einfach sein oder unmöglich. Es kommt hier sehr auf das Fachgebiet an. Neuseeland ist ein sehr kleines Land. Nehmen wir einmal an, ein plastischer Handchirurg sucht eine Stelle, es würde aber in ganz Neuseeland nur zwei Kliniken geben, die jeweils eine Fachposition zu vergeben hätten, dann könnte es sein, dass er absolut gefragt ist, weil gerade beide Spezialisten in Ruhestand gegangen sind oder beide Stellen erst neu mit jungen Ärzten besetzt wurden und die Aussicht auf eine Position in den nächsten Jahren schier unmöglich ist“, weiß Peter Hahn aus Erfahrung.

Viele Institutionen, Behörden, große Firmen und Fachunternehmen, die sehr spezielle internationale Fachkräfte benötigen, können sich jedoch bei der neuseeländischen Regierung als sogenannte „accredited employers“ bewerben. 321 Unternehmen sind momentan mit dieser Akkreditierung eingetragen und können so leichter und schneller ausländisches Fachpersonal einstellen. Dazu gehören unter anderem die wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wie GNS-Science oder IRL, die Otago-, Massey- und Victoria-Universität, die neuseeländische Polizei, das Ministry of Transport und viele andere.

„Der Weg der meisten Akademiker ist dann, ein zweijähriges Work-Visa zu beantragen und nach zwei Jahren das Work-to-Residency-Verfahren zu wählen“, schildert der Einwanderungs-Anwalt das Prozedere. „Was viele nicht wissen ist, dass unter Umständen ihr Beruf, wie zum Beispiel der des „University Lecturer“ auf der Shortage-Skills-Liste steht. Unter gewissen Voraussetzungen könnten sie in dem Fall sogar ohne Jobangebot sofort das Residency-Verfahren einleiten. Wenn sie sich dann noch in einem Interview mit Immigration New Zealand, auf das man sich übrigens gut vorbereiten kann, entsprechend verkaufen können, erhält beispielsweise der Universitätsdozent eine Daueraufenthaltserlaubnis für Neuseeland, ohne unter Umständen je hier gewesen zu sein! Für meine akademischen Kunden mit Jobangebot ist es noch einfacher, denn ein Interview ist nicht erforderlich. Da beantrage ich das Work-Visa und die Residency gleichzeitig. Erst kürzlich hatte ich einen Fall, bei dem ich Ende Dezember die Residency beantragt hatte und schon Mitte Januar mit Ankunft des Klienten in Neuseeland der Residency Status durch war.“

Der Vorteil hierbei liegt klar auf der Hand – der schnelle Residency-Status bedeutet mehr Sicherheit für den Antragsteller. Er ist dann nicht mehr an den einen Arbeitgeber gebunden, wie mit Work-Visa-Status. Sollte die Firma beispielsweise binnen der zweijährigen Work-Visa-Phase kündigen, stünde der Akademiker ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis da. Mit der Residency ist er unabhängig und sein weiterer Aufenthalt in Neuseeland abgesichert.

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