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Unbedachte Fehler bei der Einwanderung

Selbständigkeit in Neuseeland

Selbständigkeit in Neuseeland

Wer mit dem Gedanken spielt, nach Neuseeland auszuwandern, sollte sich vorher genau informieren. Denn viele kleine Regeln und Richtlinien, Paragraphen und Sonderfälle können bei Unwissen den Einwanderungstraum schnell zerplatzen lassen. „Viele Deutsche meinen immer, ach die Neuseeländer sind ja alles so nett, entspannt und freundlich. Leider zeigt meine Erfahrung oft, daß die entsprechenden Sachbearbeiter aber trotzdem vieles haarklein prüfen und oft der Entscheidungsspielraum extrem klein oder überhaupt nicht vorhanden ist!“, berichtet der langjährige Einwanderungsberater aus Erfahrung. „Die Regeln, die den Beamten vorgeschrieben sind, werden richtig ernst genommen, deshalb sollte man so ein Antragsverfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern stets bedacht handeln.“

Schon am 21. November tritt wieder eine neue winzige Änderung bei der Bearbeitung von temporary Visa, wie beispielsweise work visa in Kraft, wenn sie ausserhalb Neuseelands eingereicht werden. „Bislang haben die entsprechenden officer kurz vor der Ablehnung eines Antrags einen so genannten PPI-letter an den Antragsteller geschickt, um ihn vorzuwarnen und ihm noch eine letzte Chance zu geben, zur Sachlage Stellung zu nehmen oder weitere Unterlagen nachzureichen. PPI heißt Potentially Prejudicial Information und bedeutet soviel wie, Informationen, die von dritter Seite an die Sachbearbeiter herangetragen wurden, jedoch nicht öffentlich sind und der Antragsteller so nichts davon wissen kann“, erklärt Peter Hahn die Details. „Jetzt wo dieser PPI-letter sozusagen aus Zeitersparnis abgeschafft wird, heißt das jedoch für einige Antragsteller, dass sie nun ohne Vorwarnung eine Ablehung ihres Visas bekommen. Auf der anderen Seite muss man jedoch sagen, gibt es rein juristisch gesehen, das Fairness-Prinzip. So wäre beispielsweise in vielen Fällen Fairness geboten und die Antragsteller sollten eine Vorwarnung bekommen, eine letzte Chance, PPI hin oder her.“

Der eigentliche Grund für diese zunächst winzig scheinende Änderung ist für den Außenstehenden nicht offensichtlich, liegt aber am Bestreben der Behörde, die Bearbeitungsdauer für Anträge zu verkürzen. „Das ist ja eigentlich etwas positives aber wo gehobelt wird, da fallen Späne“, erläutert Peter Hahn die Auswirkungen. „Der Erfolg des Managers aller Beamten wird nun zukünftig unter anderem daran gemessen werden, wieviel Bearbeitungszeit durch diese neue Regelung eingespart wird. So könnten auch weniger Vorwarnungen aus Fairness verfasst werden, weil schlichtweg keine Zeit mehr dafür ist. Vermutlich könnte sich diese Änderung auch bald auf residence visa ausweiten.“

Für den Antragsteller bedeutet das, er muß alle Unterlagen noch gründlicher zusammenstellen und mit höherer Sorgfalt an den Prozess herangehen. Denn bei einer Ablehnung gibt es keine spätere zweite Gelegenheit mehr, Zusatzinfos nachzureichen. Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit, den Antrag noch einmal zu stellen – mit dem damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand.

Ein weiterer Aspekt, auf den Peter Hahn immer wieder stößt, ist die Leichtfertigkeit, mit der viele potentielle Einwanderer oft mit Beamten von Immigration oder Zoll sprechen. „Da wird oft schnell mal etwas dahingesagt, was man dann nur ganz schwer wieder gerade biegen kann.“ Der Immigrationsexperte berichtet von dem Fall eines Europäers, dessen Bekannte auf einer europäisch geleiteten Farm in Neuseeland arbeitet. Sie riet ihrem Freund, der ebenfalls in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Europa tätig war, einfach nach Neuseeland zu kommen und sich das Umfeld erst einmal selbst anzusehen. Sie bezahlte das Flugticket für ihn. Als der Mann jedoch am Flughafen in Neuseeland eintraf, wurde er sofort von den Behörden aus der Schlange gezogen und mußte sich mehrstündigen Befragungen unterziehen. „Es geht hier ganz klar um den Status, bona fide zu sein, was soviel bedeutet, mit welchen Absichten jemand einreist“, erklärt Peter Hahn die Sachlage. Dieser vermeintliche Urlauber reiste offiziell mit Touristenvisum ein. Seine Gepäckstücke bei der Kofferdurchsuchung zeigten jedoch spezielle landwirtschaftliche Bücher und typische Farmer Arbeitsstiefel. Seine Absichten schienen folglich zweifelhaft, arbeiten darf er als Tourist nicht! Und dann hatte nicht er, sondern seine Bekannte den Flug für ihn von Neuseeland aus bezahlt. Das könnte in den Augen der Beamten der zukünftige Arbeitgeber sein. Besonders das aus Neuseeland bezahlte Flugticket war somit ein großer unbedachter Fehler! Die Beamten hatten diese Information von der Fluglinien erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Airlines ist hier Gang und Gebe“, weiß der Immigrationsberater aus Erfahrung.

Die Einreise des Mannes nach Neuseeland wurde nach mehrstündiger Befragung mit entsprechenden Übersetzern dennoch akzeptiert. Wenige Wochen später jedoch, stellte er dann tatsächlich den Antrag auf ein work visa, welches aufgrund seines bona fide Status und der Vorgeschichte schlichtweg abgelehnt wurde. „Schlechter Charakter, Unehrlichkeit und vorgetäuschte Tatsachen sind dann die Begründung für die Ablehnung des Antrages“, erklärt Peter Hahn. Mittlerweile war das Touristenvisum abgelaufen, das work visa abgelehnt, der Mann befand sich somit illegal im Land, zählt zu den so genannten overstayern. In Neuseeland befinden sich im Schnitt gut 15.000 Menschen illegal im Land. Die Behörden agieren aktiv, ermitteln und deportieren soviele illegale Einwanderer wie möglich.

„Wer es erst einmal so weit kommen läßt, gefährdet dadurch seine Chancen erfolgreich einzuwandern! Dieser Europäer bat mich schließlich in genau dieser Situation um Rat“, beendet Peter Hahn das Negativbeispiel.

Bei anderen Nationalitäten wie Indern, Chinesen oder Philippinern würde es erst gar nicht soweit kommen, denn sie müssen vor der Einreise nach Neuseeland einen Visa-Anstrag stellen, in dem ihr bona fide Status bereits geklärt wird. „Nachdem Deutschland, die Schweiz und viele andere europäische Staaten jedoch zu den visafreien Ländern zählen, wird das Besucher- oder Touristenvisum erst am Flughafen bei der Ankunft in Neuseeland ausgestellt. Es ist also wirklich ganz entscheidend, was man den Beamten dann erzählt. Wer beispielsweise mit einem Work-and-Holdiay-Visa einreist aber bereits mit dem Gedanken spielt, nach dem einen Jahr Aufenthalt weiter in Neuseeland zu bleiben, ist rein rechtlich nicht bona fide! Als Tourist oder mit Work-and-Holiday-Status kann man natürlich beispielsweise Freunde besuchen und dann nach einigen Wochen seine Absichten ändern. Vieles ist dann Auslegungssache aber in pure Erklärungsnot sollte man gar nicht erst kommen, geschweige denn, leichtfertig im netten Plausch mit den Beamten reden!“, warnt Peter Hahn deutlich vor den unbedachten Fehlern, die später zum Desaster führen können. „Genau diese unbedachten Fehler sind es oft, die dann später zur Ablehnung in einem Verfahren führen können.“

Und dann gibt es noch einiges zwischen den Zeilen zu verstehen, oft winzige wörtliche Auslegungen beispielsweise bei den Berufen, die auf der Shortage Skills Liste stehen. „Auch so etwas kann für ein individuelles Verfahren ganz entscheidend sein. Und die Immigrationsbeamten sind derart fixiert auf ihre Regeln, dass sie häufig keinerlei Spielraum mehr für Auslegungen lassen.“

Jeder sollte folglich sämtlich policies verstehen und die genauen rechtlichen Voraussetzungen für seinen individuellen Fall kennen. Oft ist es schwer anfänglich abzuschätzen, ob man in eine der vorgefertigen Schablonen von Immigration passt oder nicht. Sich gut informieren ist eine Sache aber im Zweifelsfall sollte man lieber früher professionelle Hilfestellung und Ratschläge einholen, als zu spät.

Autorin: Anja Schönborn, Wellington

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