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Regulation für “Financial Advisers” in Neuseeland

Regulation für  “Financial Advisers” in Neuseeland

Nach der weltweiten Finanzkrise und den besonderen Auswirkungen der Krise  in Neuseeland, wie z.B. der Zusammenbruch von über 30 Finanzgesellschaften, beschloss die Regierung die Industrie zu regulieren – dies betraf nicht nur die großen Investmentfirmen, sondern auch Finanzberater, im Prinzip jeden, der mit Investments auch nur entfernt zu tun hat.

Diese Umstrukturierung, deren Grundlagen bereits vor 2006 gelegt wurden, findet nun am 1.7. 2011 ihren (vorläufigen) Abschluss. Seit dem 31.3. muss jeder Finanzberater, dazu zählen auch Versicherungsvertreter, registriert sein. Dieses Register ist öffentlich einsehbar. http://www.business.govt.nz/fsp/about-the-fspr/searching-the-fspr/ Jeder Berater muss sich an die neue weitreichende Gesetzgebung, die das Wohl des Klienten in den Vordergrund stellt, halten. Der Financial Adviser Act 2008 ermöglicht es der Financial Markets Authority drakonische Strafen auszusprechen und die Regierung hat der Behörde alle Vollmachten gegeben um dies umzusetzen.

Nach dem 1.7. 2011 muss jeder Finanzdienstleister der in Bezug auf „ Category 1“ Products“ Beratung gibt, ebenfalls die staatlich vorgeschriebene Ausbildung vorweisen und als „Authorised Financial Adviser“ qualifiziert sein.

Category 1 Products umfasst außer Versicherungen und Festgeldanlagen mit der Bank faktisch jedes Investment.

Es gibt also keinen Zweifel, dass sich die Industrie in Neuseeland dramatisch ändern wird. Dabei folgen wir hier dem Beispiel Australiens, das eine ähnliche Entwicklung bereits vor Jahren durchlief.

Australien ist auch ein guter Indikator, dass die Entwicklung hier nicht halt machen wird und die Regulierung weiter verschärft wird.

Änderungen in der Besteuerung von Investments, die in den nächsten Jahren anstehen sowie die verschärfte Überwachung der Industrie werden Neuseeland zu einem attraktiven Finanzplatz für internationale Investoren machen. Große amerikanische Firmen haben bereits jetzt ihre Fühler ausgestreckt und etablieren die benötigten rechtlichen Strukturen.

Für private Investoren bedeutet das in erster Linie  mehr Sicherheit und unter Umständen attraktive Steuervorteile.

Bei der Auswahl eines Beraters, sei es für eine Versicherung oder für ein Investment-Portfolio, sollte der ausländische Investor sich folgende Fragen stellen:

  • Ist der Berater registriert? ( RFA – Registered Financial Adviser )
  • Ist der Investment Berater autorisiert? ( AFA – Authorised Financial Adviser )
  • Wurde ein Disclosure Dokument, das Auskunft über den jeweiligen Berater gibt, vorgelegt?

 

Wird eine der Fragen mit Nein beantwortet, sollte man schleunigst das Weite suchen!

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